Wirtschaftsprüfung
Durch die Bestellung zum Vereidigten Buchprüfer ist es mir erlaubt, bestimmte Prüfungshandlungen nach dem HGB in Verbindung mit der WPO zu erledigen:
- gesetzliche Prüfungen von mittelgroßen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB
- freiwillige Prüfungen von Kapitalgesellschaften
- gesetzliche Prüfungen nach MaBV
- gesetzliche Prüfungen nach GewO